Fahrtzeit = Arbeitszeit? Anfahrt richtig erfassen und abrechnen

Von Markus Kober · Aktualisiert: 27. August 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten
Fahrtzeit und Arbeitszeit im Handwerk: Transporter auf dem Weg zur Baustelle neben einer Stoppuhr
Das Wichtigste in Kürze

Drei Fragen, die ständig verwechselt werden

„Ist Fahrtzeit Arbeitszeit?" ist in Wahrheit drei verschiedene Fragen mit drei verschiedenen Antworten. Wer sie vermischt, zahlt entweder zu viel Lohn oder verschenkt Geld beim Kunden.

Frage Rechtsgebiet Kurzantwort
Muss ich die Fahrtzeit bezahlen? Vergütungsrecht (§ 611a BGB, Arbeits-/Tarifvertrag) Bei auswärtigen Einsätzen: ja – die Höhe darf aber abweichend geregelt sein.
Zählt sie gegen die 10-Stunden-Grenze? Arbeitsschutz (ArbZG, EU-Richtlinie 2003/88/EG) Wenn der Mitarbeiter selbst fährt: ja.
Darf ich sie dem Kunden berechnen? Werkvertragsrecht (§ 632 BGB) Ja, wenn vereinbart oder branchenüblich – und transparent ausgewiesen.

Der Reihe nach.

Wann Fahrtzeit vergütungspflichtige Arbeitszeit ist

Die Grundregel des Bundesarbeitsgerichts ist einfach: Der Weg zur Arbeit ist eigennützig – ihn legt der Mitarbeiter für sich zurück, nicht für dich. Anders liegt es, wenn die Tätigkeit von vornherein außerhalb des Betriebs zu erbringen ist. Dann gehört das Fahren zur Hauptleistungspflicht, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darin besteht, Kunden und Baustellen aufzusuchen. Das gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Fahrt am Betriebssitz oder an der Wohnung beginnt und endet (BAG 25.04.2018 – 5 AZR 424/17; bestätigt und ausgeweitet in BAG 18.03.2020 – 5 AZR 36/19).

Übersetzt in den Handwerksalltag:

Situation Arbeit im Sinne des BAG?
Wohnung → Betriebshof (Arbeitsbeginn dort)Nein – klassischer Arbeitsweg
Betriebshof → Baustelle, morgens im TransporterJa
Wohnung → direkt zur ersten BaustelleJa
Baustelle → Baustelle im TagesverlaufJa
Materialabholung beim Großhandel auf dem WegJa
Letzte Baustelle → WohnungJa
Beifahrer im FirmenwagenJa – auch Mitfahren ist angeordnete Fremdnützigkeit

Wichtig: Diese Einordnung sagt zunächst nur, dass vergütet wird – nicht, wie viel.

Was du im Arbeitsvertrag regeln darfst – und was nicht

Genau hier liegt der Gestaltungsspielraum, den viele Betriebe nicht nutzen. Das BAG stellt klar: Für Fahrt- und Wegezeiten darf arbeits- oder tarifvertraglich eine andere Vergütung vereinbart werden als für die eigentliche Tätigkeit – im Extremfall sogar der komplette Ausschluss. Die Grenze ist der gesetzliche Mindestlohn nach § 1 MiLoG, der auf alle tatsächlich geleisteten vergütungspflichtigen Stunden gerechnet wird.

Rechenbeispiel (2026, Mindestlohn 13,90 €): Ein Mitarbeiter arbeitet 7 Stunden auf der Baustelle und fährt 2 Stunden. Vereinbart sind 22 € für Arbeitszeit und 14 € für Fahrtzeit. Ergibt 7 × 22 € + 2 × 14 € = 182 € für 9 Stunden, also 20,22 € pro Stunde im Schnitt – deutlich über der Grenze. Alles sauber. Wäre der Grundlohn dagegen knapp am Mindestlohn, würde jede unbezahlte Fahrtstunde den Durchschnitt unter 13,90 € drücken – und damit unzulässig.

Zwei Fallstricke:

Praktische Konsequenz: Schreib die Fahrtzeitregelung ausdrücklich in den Arbeitsvertrag. „Fahrtzeiten zu auswärtigen Einsatzstellen werden mit X € je Stunde vergütet" – ein Satz, der später viel Streit spart.

Arbeitszeitgesetz: Die 10-Stunden-Grenze fährt mit

Unabhängig von der Bezahlung zählt die selbst gefahrene Zeit beim Arbeitsschutz mit. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich 8 Stunden, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Danach sind 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten (§ 5 ArbZG), und ab 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause fällig, ab 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG).

Der EuGH hat 2015 für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort entschieden, dass auch die Fahrten zwischen Wohnung und erstem beziehungsweise letztem Kunden Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie sind (EuGH 10.09.2015 – C-266/14, „Tyco"). Achtung: Diese Entscheidung betrifft ausdrücklich nur den Arbeitsschutz, nicht die Vergütung – das hat das BAG später noch einmal betont.

Für die Praxis heißt das: Der Sechs-Uhr-Start am Betriebshof, zwei Stunden Anfahrt zur Fernbaustelle, acht Stunden Arbeit und zwei Stunden zurück – das sind zwölf Stunden und damit ein Verstoß, auch wenn alle einverstanden sind. Und weil seit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ohnehin die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit gilt, gehören Fahrtzeiten in die Zeiterfassung – nicht in einen Zettel im Handschuhfach.

Baugewerbe: § 7 BRTV regelt Fahrtkosten und Wegezeit extra

Fällt dein Betrieb unter den allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), gelten zusätzlich tarifliche Ansprüche für Einsätze auf wechselnden Baustellen:

Stand August 2026: Die Regelungen zum Verpflegungszuschuss waren erstmals zum 31.12.2025 kündbar, die konkreten Eurobeträge werden tariflich fortgeschrieben. Nimm für die Abrechnung immer das aktuelle Merkblatt deines Landesverbands beziehungsweise des ZDB – nicht die Zahl aus einem alten Blogbeitrag.

Steuerfrei erstatten: Was ohne Lohnsteuer geht

Ein Teil der Fahrt- und Auswärtskosten lässt sich steuer- und beitragsfrei erstatten – das ist für beide Seiten günstiger als Bruttolohn:

Fahrtzeit erfassen, ohne dass jemand daran denken muss

In Handwerker Pro startest du die Zeit beim Losfahren und stoppst sie beim Kunden – Fahrt- und Arbeitszeit landen getrennt im Projekt und wandern auf Knopfdruck in Stundenzettel und Rechnung.

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Anfahrt gegenüber dem Kunden abrechnen

Zweite Baustelle, wörtlich: Was der Mitarbeiter bekommt, hat nichts damit zu tun, was der Kunde zahlt. Eine spezielle Norm für Handwerker-Fahrtkosten gibt es nicht – maßgeblich ist § 632 Abs. 2 BGB: Ist kein Preis vereinbart, gilt die übliche Vergütung. Und Anfahrtskosten sind im Handwerk üblich.

Das AG München hat dazu 2012 die viel zitierte Linie gezogen (Urteil vom 07.09.2012 – 231 C 12670/12): Ein Betrieb muss nicht ungefragt auf zu erwartende Werk- und Anfahrtskosten hinweisen; es ist Sache des Kunden, sich zu erkundigen oder einen Kostenvoranschlag einzuholen. Eine Anfahrtspauschale kann also auch ohne ausdrückliche Vorab-Vereinbarung berechnet werden. Aber: Wurde vorher ein Preis ohne Anfahrt vereinbart, darfst du sie nicht nachträglich draufsatteln.

So machst du es streitfrei

Ob dein Stundensatz die Fahrtzeit überhaupt trägt, entscheidet sich übrigens schon eine Stufe früher – in der Kalkulation deines Stundensatzes.

Checkliste: Fahrtzeit sauber im Griff

  1. Im Arbeitsvertrag steht, wie Fahrtzeit vergütet wird – und was erste Tätigkeitsstätte ist.
  2. Der Durchschnittslohn aller vergütungspflichtigen Stunden liegt über 13,90 € (Stand 2026).
  3. Fahrtzeiten laufen in dieselbe Zeiterfassung wie Arbeitszeiten – getrennt gekennzeichnet.
  4. Die 10-Stunden-Grenze und 11 Stunden Ruhezeit werden inklusive Fahrt geprüft.
  5. Bei Bautarif: § 7 BRTV mit aktuellen Beträgen abgerechnet.
  6. Kilometergeld und Verpflegungspauschalen werden steuerfrei erstattet, statt sie im Bruttolohn zu verstecken.
  7. Im Angebot steht die Anfahrtsregelung; auf der Rechnung steht sie als eigene Position.

Häufige Fragen

Muss ich die Fahrt vom Betriebshof zur Baustelle bezahlen?
Ja. Sobald die Arbeit am Betrieb beginnt (Werkzeug laden, Einteilung) und von dort zur auswärtigen Einsatzstelle gefahren wird, ist die Fahrt Teil der Hauptleistungspflicht. Die Höhe der Vergütung kann vertraglich abweichend geregelt sein.
Und wenn der Mitarbeiter mit dem Firmenwagen von zu Hause direkt zur Baustelle fährt?
Auch das ist nach der BAG-Rechtsprechung Arbeit – entscheidend ist die auswärtige Einsatzstelle, nicht der Startpunkt. Nur der Weg zu einer festen Betriebsstätte bleibt Privatweg.
Darf ich Fahrtzeit niedriger vergüten als Arbeitszeit?
Ja, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Der Durchschnitt aus allen tatsächlich geleisteten vergütungspflichtigen Stunden darf den Mindestlohn nicht unterschreiten – 2026 sind das 13,90 €, ab 2027 dann 14,60 €.
Zählt die Fahrtzeit auf die 10-Stunden-Grenze?
Wenn der Mitarbeiter selbst fährt: ja. Arbeitsschutz und Vergütung sind zwei verschiedene Ebenen – eine Klausel, die Fahrtzeit von der Bezahlung ausnimmt, macht sie nicht zu Freizeit im Sinne des ArbZG.
Wie viel Anfahrtspauschale ist gegenüber Kunden angemessen?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, die Pauschale muss aber angemessen sein und darf nicht willkürlich über den tatsächlichen Kosten liegen. Orientiere dich an deinen echten Kosten (Fahrzeug, Wegezeit) und weise sie transparent aus – dann ist sie belastbar.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob und in welcher Höhe Fahrtzeiten zu vergüten sind, hängt vom Arbeits- und Tarifvertrag im Einzelfall ab – kläre konkrete Fälle mit Anwalt, Innung oder Steuerberater.