Zeiterfassung im Handwerk: Was ist Pflicht – und was kommt 2026?

Von Markus Kober · Aktualisiert: 3. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 7 Minuten
Zeiterfassung im Handwerk: Uhr mit Häkchen symbolisiert die erfüllte Zeiterfassungspflicht – Ratgeber Stand 2026
Das Wichtigste in Kürze

Gilt die Zeiterfassungspflicht schon heute?

Ja. Viele Betriebe glauben, die Pflicht komme „erst mit dem neuen Gesetz". Das stimmt nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits am 13. September 2022 entschieden (Az. 1 ABR 22/21): Arbeitgeber in Deutschland sind schon jetzt verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfasst wird.

Das BAG stützt sich dabei auf das sogenannte „Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs von 2019 (Az. C-55/18). Die Kernaussage: Ohne systematische Erfassung lassen sich Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nicht kontrollieren – also muss erfasst werden.

Wichtig für dich als Betriebsinhaber: Diese Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch der 3-Mann-Betrieb muss die Arbeitszeiten seiner Gesellen dokumentieren. Nur echte Solo-Selbstständige ohne Angestellte sind außen vor – für die eigene Kalkulation lohnt sich die Erfassung trotzdem.

Was ändert sich mit der Reform des Arbeitszeitgesetzes?

Weil das BAG-Urteil viele Detailfragen offenlässt (Wie genau erfassen? Auf Papier oder digital? Welche Fristen?), arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Arbeitszeitgesetzes. Stand Juli 2026: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf angekündigt; verabschiedet ist er noch nicht. Die Eckpunkte, die bisher bekannt sind:

Heißt für die Praxis: Wer jetzt schon digital erfasst, muss sich um die Reform keine Gedanken machen – er erfüllt die heutige Pflicht und ist für das kommende Gesetz gerüstet.

Was genau muss erfasst werden?

Nach aktueller Rechtslage (BAG + Arbeitsschutzgesetz) müssen dokumentiert werden:

Speziell im Handwerk stellen sich dazu drei Praxisfragen:

Zählt die Fahrtzeit zur Baustelle?

Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle ist in der Regel Arbeitszeit. Die Fahrt von zu Hause direkt zur ersten Baustelle ist rechtlich differenzierter – sauber getrennt erfassen (Arbeitszeit vs. Fahrtzeit) erspart dir Diskussionen mit Mitarbeitern und im Zweifel mit dem Zoll bei einer Prüfung.

Wer erfasst – Chef oder Mitarbeiter?

Die Erfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden. Verantwortlich bleibt aber der Arbeitgeber – du musst also stichprobenartig kontrollieren können. Ein System, bei dem jeder Monteur selbst stempelt und du als Chef alles einsehen kannst, ist genau das, was das Gesetz will.

Wie lange aufbewahren?

Aufzeichnungen über werktägliche Arbeitszeit über 8 Stunden sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren (§ 16 ArbZG). Für Lohnunterlagen gelten teils längere Fristen – digital archiviert ist das kein Aufwand, als Zettelstapel im Regal schon.

Zettel, Excel oder App – was ist die richtige Lösung?

Stundenzettel (Papier)ExcelApp mit GPS-Stempel
Erfüllt heutige PflichtJa (noch)JaJa
Bereit für E-Pflicht (Reform)NeinBedingtJa
FehleranfälligkeitHoch (Schätzwerte, verlorene Zettel)Mittel (Übertragungsfehler)Niedrig (Stempel vor Ort)
Aufwand pro WocheHoch (einsammeln, entziffern, übertragen)MittelMinimal
Nachweis beim KundenSchwachSchwachStark (GPS + Zeitstempel)

Der eigentliche Punkt ist aber nicht die Pflicht – sondern dein Geld: Wer Stunden am Ende der Woche aus dem Gedächtnis aufschreibt, vergisst systematisch Zeit. Schon 15 nicht abgerechnete Minuten pro Tag und Mitarbeiter summieren sich bei üblichen Stundensätzen auf mehrere hundert Euro im Monat. Die Zeiterfassungspflicht ist damit die vermutlich einzige gesetzliche Pflicht, die dir beim Erfüllen Geld einbringt.

Zeiterfassung per GPS-Stempel – direkt von der Baustelle

Mit Handwerker Pro stempeln deine Monteure Arbeits-, Fahrt- und Pausenzeiten direkt am Einsatzort. Du siehst alles live, exportierst Berichte als PDF und bist für die E-Pflicht gerüstet.

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Checkliste: In 5 Schritten zur sauberen Zeiterfassung

  1. System festlegen: Digital erfassen (App oder Terminal) – so bist du für heutige Pflicht und kommende E-Pflicht gerüstet.
  2. Regeln definieren: Was zählt als Arbeitszeit (Fahrt, Ladezeit, Materialholen)? Einmal schriftlich festlegen, allen Mitarbeitern mitteilen.
  3. Mitarbeiter einweisen: Jeder stempelt selbst – Beginn, Ende, Pausen. Dauert pro Person 10 Minuten Einweisung.
  4. Wöchentlich kontrollieren: Einmal pro Woche Zeiten durchsehen und freigeben – statt monatelang Zettel zu stapeln.
  5. Archivieren: Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren – digital passiert das automatisch.

Häufige Fragen

Muss ich schon heute die Arbeitszeit erfassen, obwohl das neue Gesetz noch nicht da ist?
Ja. Die Pflicht besteht seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren. Das kommende Gesetz regelt vor allem das „Wie" (elektronisch, Fristen, Ausnahmen) – nicht das „Ob".
Gilt die Pflicht auch für Minijobber und Azubis?
Ja. Für Minijobber gilt sogar schon lange eine eigene Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG). Azubis sind Arbeitnehmer – ihre Zeiten müssen ebenfalls erfasst werden.
Reicht ein handschriftlicher Stundenzettel noch aus?
Nach heutiger Rechtslage: formal ja. Der Reformentwurf sieht aber die elektronische Erfassung als Standard vor. Wer jetzt umstellt, spart sich die zweite Umstellung.
Darf ich per GPS erfassen, wo gestempelt wird?
Ein GPS-Stempel beim Ein-/Ausstempeln (Momentaufnahme am Einsatzort) ist datenschutzrechtlich deutlich unkritischer als eine dauerhafte Ortung, die enge Grenzen hat. Wichtig: Mitarbeiter transparent informieren. Im Zweifel den Datenschutzbeauftragten oder Anwalt fragen.
Was droht, wenn ich gar nicht erfasse?
Schon heute drohen bei Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten (z. B. § 16 ArbZG, MiLoG) Bußgelder. Der Reformentwurf sieht Bußgelder bis 30.000 € vor. Dazu kommt das praktische Risiko: Ohne Aufzeichnungen gewinnst du keinen Streit über geleistete Stunden – weder mit Mitarbeitern noch mit Kunden.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Arbeitszeitgesetzes läuft noch (Stand: Juli 2026) – Details können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Handwerkskammer.