Stundensatz kalkulieren: Was Handwerker wirklich verlangen müssen

Von Markus Kober · Aktualisiert: 12. August 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten
Stundensatz im Handwerk kalkulieren: Uhr, steigende Balken und Euro-Münze als Symbol für Kalkulation
Das Wichtigste in Kürze

Stundenlohn ist nicht Stundensatz

Der häufigste Denkfehler steckt schon im Wort. Der Stundenlohn ist das, was du dem Mitarbeiter zahlst. Der Stundenverrechnungssatz ist das, was du dem Kunden berechnest – und der muss außer dem Lohn noch Lohnnebenkosten, Werkstatt, Fahrzeuge, Werkzeug, Büro, Versicherungen, unbezahlte Zeit und deinen Gewinn tragen.

Deshalb liegt der Verrechnungssatz in gesunden Betrieben typischerweise beim Drei- bis Vierfachen des Bruttostundenlohns. Wer einem Gesellen 22 € zahlt und dem Kunden 45 € berechnet, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit unter seinen Kosten – das merkt man nur nicht sofort, weil der Kontostand von den Anzahlungen der nächsten Baustelle lebt.

Zur Einordnung: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025). Das ist die absolute Untergrenze für die Lohnseite – mit einem markttauglichen Gesellenlohn hat sie nichts zu tun, aber sie zeigt, in welchem Tempo die Personalkosten gerade steigen. Genau dieses Tempo muss dein Stundensatz mitgehen.

Die Kalkulation in vier Schritten

Schritt 1: Personalvollkosten statt Bruttolohn

Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1/U2, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und je nach Betrieb Sonderzahlungen. In der Summe landest du erfahrungsgemäß bei rund 20–25 % Aufschlag auf den Bruttolohn – bei tariflichen Sonderzahlungen auch darüber. Rechne diesen Wert für jeden Mitarbeiter einmal sauber aus, dein Lohnbüro oder Steuerberater liefert die Zahl in fünf Minuten.

Bist du Einzelunternehmer, taucht dein eigener Lohn nirgends in der Buchhaltung auf – trotzdem musst du ihn kalkulieren. Setze einen kalkulatorischen Unternehmerlohn an, der Lebenshaltung, Krankenversicherung und Altersvorsorge trägt. Was übrig bleibt, ist Gewinn; was du dir „einfach so" entnimmst, ist es nicht.

Schritt 2: Produktive Stunden ehrlich ermitteln

Das ist der Punkt, an dem die meisten Kalkulationen kippen. Abrechenbar ist nur die Zeit, die tatsächlich beim Kunden an der Leistung hängt – nicht Urlaub, nicht Krankheit, nicht Werkstatt aufräumen, nicht Material holen, nicht Nacharbeit auf eigene Kosten.

Position (ein Geselle, Vollzeit)Stunden/Jahr
Bezahlte Jahresstunden (40 h × 52 Wochen)2.080
− Urlaub (30 Tage)−240
− Feiertage (ca. 11)−88
− Krankheit (ca. 10 Tage)−80
− Weiterbildung, Unterweisung, Betriebsversammlung−24
= Anwesenheit1.648
− unproduktive Zeit (ca. 15 %: Werkstatt, Lager, Rüstzeit, Reklamation)−248
= produktive Stunden≈ 1.400

Branchenüblich sind Planwerte zwischen 1.200 und 1.500 Stunden pro gewerblichem Mitarbeiter. Bei einem Meister mit Führungs-, Angebots- und Baustellenleitungsaufgaben sind es deutlich weniger, oft 1.000–1.200. Bei wetterabhängigen Gewerken wie dem Dachdeckerhandwerk fallen weitere Stunden weg. Wichtig ist weniger der exakte Wert als die Ehrlichkeit: Nimm den Wert, den deine Zeiterfassung im letzten Jahr wirklich gezeigt hat, nicht den, den du dir wünschst.

Schritt 3: Gemeinkosten vollständig sammeln

Gemeinkosten sind alle Kosten, die nicht direkt einem Auftrag zuzuordnen sind. Geh die Summen- und Saldenliste des letzten Jahres durch und sammle: Miete für Werkstatt und Lager, Fahrzeugkosten (Leasing/AfA, Sprit, Versicherung, Wartung, Reifen), Betriebshaftpflicht und übrige Versicherungen, Werkzeug und Maschinen inklusive Abschreibung, Software und Telefon, Steuerberater und Buchhaltung, Beiträge zu Kammer und Innung, Arbeitskleidung, Werbung und Website, Fortbildung, Zinsen.

Zwei Posten werden fast immer vergessen: Werkzeugersatz (was jedes Jahr kaputtgeht oder verschwindet) und Büro- bzw. Verwaltungszeit, wenn sie nicht schon als unproduktive Stunden abgezogen wurde. Zieh sie nicht doppelt ab – entweder in Schritt 2 oder hier.

Schritt 4: Gewinn- und Wagniszuschlag

Nach Schritt 1 bis 3 hast du den kostendeckenden Satz. Kostendeckend heißt: null. Keine Rücklage für den nächsten Transporter, kein Puffer für den Kunden, der nicht zahlt, keine Reserve für zwei schlechte Monate. Branchenberater setzen deshalb üblicherweise 8–12 % Gewinn- und Wagniszuschlag an. Wenn du zusätzlich regelmäßig Skonto oder Nachlässe gewährst, muss dieser Spielraum ebenfalls eingepreist sein – sonst verschenkst du genau die Marge, die du gerade erst aufgeschlagen hast.

Rechenbeispiel: Meister plus ein Geselle

Kleiner Betrieb, Inhaber arbeitet mit, ein angestellter Geselle. Der Geselle verdient 3.400 € brutto im Monat, Nebenkosten 22 %.

PositionBetrag/Jahr
Personalvollkosten Geselle (40.800 € + 22 %)49.800 €
Kalkulatorischer Unternehmerlohn Inhaber (inkl. Vorsorge)60.000 €
Gemeinkosten Betrieb (Werkstatt, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug, Büro)30.000 €
Gesamtkosten139.800 €
Produktive Stunden: Geselle 1.400 + Inhaber 1.0002.400 h
Kostendeckender Satz (139.800 ÷ 2.400)58,25 €
+ 10 % Gewinn & Wagnis64,08 €
Stundensatz netto≈ 64 €
Brutto inkl. 19 % USt (so nennst du ihn Privatkunden)≈ 76 €

Jetzt die Gegenprobe, warum Schritt 2 so wichtig ist: Würde derselbe Betrieb mit 1.800 produktiven Stunden je Kopf rechnen, also 3.600 statt 2.400, käme er auf 38,83 € kostendeckend und 42,72 € mit Gewinn. Das sind 21 € weniger pro Stunde – ein Drittel zu wenig, bei identischen Kosten. Bei 2.400 verkauften Stunden im Jahr fehlen dem Betrieb dadurch über 50.000 €. Genau so entstehen die Jahre, in denen alle voll ausgelastet waren und trotzdem nichts übrig blieb.

Deine produktiven Stunden stehen schon in der App

Die ehrlichste Kalkulationsgrundlage ist deine eigene Zeiterfassung. Handwerker Pro erfasst Arbeitszeit projektbezogen – am Jahresende siehst du schwarz auf weiß, wie viele Stunden wirklich abrechenbar waren.

Zur App-Vorstellung →

Die fünf teuersten Kalkulationsfehler

  1. Mit dem Bruttolohn rechnen. Ohne Arbeitgeber-Nebenkosten fehlen dir pro Mitarbeiter mehrere tausend Euro im Jahr.
  2. Zu viele produktive Stunden ansetzen. Der teuerste Fehler überhaupt – siehe Gegenprobe oben.
  3. Den eigenen Lohn vergessen. Wer als Inhaber keinen kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzt, subventioniert seine Kunden aus der eigenen Altersvorsorge.
  4. Nach dem Wettbewerber kalkulieren. „Der Kollege nimmt 55 €" ist keine Kalkulation. Du kennst weder seine Gemeinkosten noch, ob er damit Geld verdient.
  5. Jahrelang nicht anpassen. Löhne, Material, Versicherungen und Fahrzeugkosten steigen jedes Jahr. Ein Satz von 2023 ist 2026 real eine Preissenkung.

Den Satz auch durchsetzen

Ein sauber kalkulierter Preis nützt nichts, wenn er auf dem Angebot verschwindet. Drei Dinge helfen in der Praxis:

Checkliste: Jahres-Check in 30 Minuten

Häufige Fragen

Wie hoch ist ein normaler Stundensatz im Handwerk?
Branchenquellen nennen für 2026 meist eine Spanne von etwa 50 bis 80 € netto, je nach Gewerk und Region – Süddeutschland und Ballungsräume liegen am oberen Ende. Das sind Orientierungswerte, keine Vorgabe: Maßgeblich ist deine eigene Kostenrechnung. Liegt dein kalkulierter Satz weit über dem Marktniveau, ist das ein Hinweis auf zu hohe Gemeinkosten oder zu wenig produktive Stunden – nicht automatisch ein Grund, den Preis zu senken.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist die Vergütung des Mitarbeiters. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis für den Kunden und enthält zusätzlich Lohnnebenkosten, anteilige Gemeinkosten, unproduktive Zeiten und den Gewinn. Er liegt deshalb regelmäßig beim Drei- bis Vierfachen des Bruttostundenlohns.
Darf ich für Meister, Geselle und Azubi unterschiedliche Sätze berechnen?
Ja, und das ist auch üblich und fair – die Personalkosten und die produktiven Stunden unterscheiden sich deutlich. Wichtig ist nur, dass die Sätze im Angebot benannt sind und auf der Rechnung nachvollziehbar bleibt, wer wie lange gearbeitet hat.
Muss ich meinen Stundensatz auf der Rechnung ausweisen?
Die Rechnung muss Menge und Art der Leistung nach § 14 UStG erkennen lassen. Bei Abrechnung nach Aufwand heißt das in der Praxis: Stunden, Satz und Leistungsbeschreibung. Bei einem vereinbarten Festpreis genügt die Leistungsbeschreibung – der interne Kalkulationssatz geht den Kunden dann nichts an.
Wie oft sollte ich den Stundensatz anpassen?
Mindestens einmal jährlich prüfen, außerdem sofort bei Lohnerhöhungen, Tarifabschlüssen oder spürbar gestiegenen Fixkosten. Kleine jährliche Anpassungen setzen sich beim Kunden deutlich leichter durch als ein Sprung nach drei Jahren Stillstand.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung dar. Die genannten Prozentsätze, Stundenwerte und Beispielzahlen sind Erfahrungs- und Orientierungswerte aus Branchenquellen und ersetzen keine betriebsindividuelle Kalkulation – rechne mit deinen eigenen Zahlen und sprich im Zweifel mit Steuerberater oder Betriebsberatung deiner Handwerkskammer.