Rechnung schreiben im Handwerk: Pflichtangaben, E-Rechnung und typische Fehler

Von Markus Kober · Aktualisiert: 3. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 7 Minuten
Rechnung schreiben im Handwerk: Rechnungsdokument mit Pflichtangaben nach § 14 UStG und Häkchen
Das Wichtigste in Kürze

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG

Diese Angaben müssen auf jeder „normalen" Rechnung stehen (Beträge über 250 €):

  1. Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  2. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der Leistung (handelsübliche Bezeichnung – „Sanitärarbeiten" reicht nicht, konkrete Positionen schon)
  6. Zeitpunkt der Leistung (Monat genügt)
  7. Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, sowie im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto)
  8. Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  9. Bei Bau-/Werkleistungen an Privatkunden: Hinweis auf die 2-jährige Aufbewahrungspflicht des Kunden

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € gelten Erleichterungen (Name/Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz).

Drei Sonderfälle, die Handwerker kennen müssen

1. Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus – und schreibst stattdessen einen Hinweis auf die Rechnung, z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Weist du versehentlich doch USt aus, schuldest du sie dem Finanzamt.

2. Bauleistungen zwischen Unternehmern (§ 13b UStG)

Erbringst du Bauleistungen an ein anderes Bauunternehmen, kann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen („Reverse Charge"). Dann: keine USt ausweisen, sondern den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" aufnehmen. Ob § 13b greift, klärst du einmalig mit dem Steuerberater – Fehler hier sind teuer.

3. Abschlags- und Schlussrechnung

Bei größeren Projekten sind Abschlagsrechnungen üblich. Wichtig bei der Schlussrechnung: Alle Abschläge samt darauf entfallender Steuer offen absetzen – sonst riskierst du, die USt doppelt zu schulden. Nummeriere Abschläge sauber („1. Abschlagsrechnung …") und referenziere sie in der Schlussrechnung.

E-Rechnung: Was gilt jetzt – und was kommt?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt im B2B-Bereich stufenweise die E-Rechnungs-Pflicht:

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Die häufigsten Rechnungsfehler im Handwerk

  1. Rechnungsnummern mit Lücken oder doppelt – fällt bei jeder Betriebsprüfung auf. Ein System, das automatisch nummeriert, löst das.
  2. Leistung zu vage beschrieben („Reparaturarbeiten") – gefährdet den Vorsteuerabzug des Kunden und provoziert Kürzungen.
  3. Leistungszeitpunkt fehlt – einer der häufigsten formalen Mängel überhaupt.
  4. Falsche USt bei § 13b-Fällen – USt ausgewiesen, obwohl Reverse Charge gilt: Du schuldest die ausgewiesene Steuer trotzdem.
  5. Abschläge in der Schlussrechnung nicht abgesetzt – Risiko doppelter Umsatzsteuer.
  6. Zu spät geschrieben: Bei steuerpflichtigen Werklieferungen/Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück bist du verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung zu stellen. Und je später die Rechnung, desto später (und unwahrscheinlicher) das Geld.

Häufige Fragen

Muss ich als Handwerker schon E-Rechnungen schreiben?
An Privatkunden: nein. Im B2B: Noch gelten Übergangsfristen, aber empfangen können musst du E-Rechnungen bereits seit 2025. Spätestens ab 2028 müssen alle Unternehmen im B2B strukturiert (z. B. XRechnung/ZUGFeRD) fakturieren.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Als Buchungsbelege 8 Jahre (seit 2025). Dein Privatkunde muss Handwerkerrechnungen mit Grundstücksbezug 2 Jahre aufbewahren – darauf musst du ihn auf der Rechnung hinweisen.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Dem Geschäftskunden droht der Verlust des Vorsteuerabzugs – er wird die Rechnung zurückweisen. Du darfst (und solltest) die Rechnung berichtigen. Bei Privatkunden sind die Folgen milder, professionell ist es trotzdem nicht.
Darf ich Rechnungen einfach in Word oder Excel schreiben?
Grundsätzlich ja – aber die GoBD verlangen Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Frei editierbare Dateien ohne Archivierung sind angreifbar. Ein System mit automatischer Nummerierung und unveränderbarer Ablage ist die sichere Variante.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche Details (z. B. § 13b UStG, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnungs-Fristen) hängen vom Einzelfall ab – kläre sie mit deinem Steuerberater.