Kunde zahlt nicht: Mahnung, Fristen und Verzugszinsen

Von Markus Kober · Aktualisiert: 2. August 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten
Kunde zahlt nicht: Mahnschreiben mit Euro-Symbol und Uhr als Symbol für Zahlungsverzug und Verzugszinsen
Das Wichtigste in Kürze

Erst die Fälligkeit, dann der Verzug – und die Reihenfolge ist alles

Bevor du mahnst, musst du zwei Dinge auseinanderhalten: Wann ist dein Geld fällig, und ab wann ist der Kunde in Verzug? Nur der Verzug bringt dir Zinsen, Pauschalen und Kostenersatz.

Beim Werkvertrag ist die Vergütung bei der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB) – nicht schon, wenn du die letzte Schraube gedreht hast. Beim Verbraucherbauvertrag kommt nach § 650g Abs. 4 BGB noch eine prüffähige Schlussrechnung dazu; erhebt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit, gilt die Rechnung als prüffähig. Wer die Abnahme schleifen lässt, hat also gar keine fällige Forderung – und kann auch nicht wirksam mahnen.

Ist die Rechnung fällig, gibt es drei Wege in den Verzug:

Ein Satz auf jeder Rechnung erspart dir später viel Diskussion, zum Beispiel: „Zahlbar ohne Abzug bis zum 20.08.2026. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang dieser Rechnung geraten Sie auch ohne weitere Mahnung in Verzug."

Arbeitest du unter VOB/B, gelten eigene Zahlungsfristen: Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen, die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (§ 16 Abs. 1 und 3 VOB/B). Zinsen bekommst du dort erst, nachdem du eine angemessene Nachfrist gesetzt hast (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B) – ein Unterschied zum BGB, den viele übersehen.

Verzugszinsen 2026: die konkreten Sätze

Verzugszinsen berechnen sich nach § 288 BGB als Aufschlag auf den Basiszinssatz (§ 247 BGB), den die Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli neu festsetzt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 % (vorher 1,27 %). Daraus ergibt sich:

Wer ist dein Kunde?AufschlagZinssatz p. a. (seit 01.07.2026)
Privatkunde (Verbraucher), § 288 Abs. 1+ 5 Prozentpunkte6,52 %
Geschäftskunde – Entgeltforderung ohne Verbraucherbeteiligung, § 288 Abs. 2+ 9 Prozentpunkte10,52 %

Gerechnet wird taggenau: Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Läuft der Verzug über einen 1. Januar oder 1. Juli, teilst du den Zeitraum und rechnest jeden Abschnitt mit dem damals geltenden Satz.

Beispiel: 4.800 € Schlussrechnung, 60 Tage überfällig. Beim Privatkunden sind das rund 51 € Zinsen. Beim Geschäftskunden rund 83 € – plus 40 € Pauschale, also gut 123 €. Das ist kein Vermögen, aber es ist dein Geld, und es signalisiert dem Kunden, dass du deine Forderungen ernst nimmst.

Achtung bei der Bemessungsgrundlage: Verzinst wird der offene Bruttobetrag. Und Zinseszinsen gibt es nicht – Verzugszinsen selbst werden nicht noch einmal verzinst.

Was du sonst noch verlangen darfst – und was nicht

Die 40-Euro-Pauschale: nur gegenüber Firmen

Ist dein Schuldner kein Verbraucher, hast du bei Verzug mit einer Entgeltforderung Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) – ausdrücklich auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen. Bleiben mehrere Abschlagsrechnungen offen, kann sie mehrfach anfallen; das Landgericht Darmstadt hat das bei elf offenen Monatsforderungen so zugesprochen (Urteil vom 14.03.2025, 19 O 271/23). Die Pauschale wird allerdings auf spätere Anwaltskosten angerechnet, soweit diese Rechtsverfolgungskosten sind.

Mahngebühren: real, klein, und erst ab der zweiten Mahnung

Hier verkalkulieren sich viele Betriebe. Mahnkosten sind Verzugsschaden – und die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, kann sich nicht selbst bezahlt machen. Für die erste Mahnung gibt es also in der Regel nichts, es sei denn, der Kunde war schon vorher durch Datum oder 30-Tage-Regel in Verzug.

Und die Höhe: Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass nur echte Sachkosten ersatzfähig sind – Papier, Druck, Kuvert, Porto. Personal-, Verwaltungs- und IT-Kosten deines Büros trägst du selbst (BGH, Urteil vom 26.06.2019 – VIII ZR 95/18). In der Praxis akzeptieren Gerichte typischerweise 2,50 € bis 5 € pro Papiermahnung. Eine Pauschale von 15 € für eine E-Mail ist dagegen angreifbar.

Anwaltskosten

Beauftragst du nach Verzugseintritt einen Anwalt, sind dessen Gebühren erstattungsfähiger Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB). Schaltest du ihn vorher ein, bleibst du auf den Kosten sitzen. Auch hier gilt also: erst sauber in Verzug setzen, dann eskalieren.

Die beste Mahnung ist die, die du nie schreiben musst

Stunden, Material, Fotos und Unterschrift des Kunden direkt auf der Baustelle erfasst – daraus wird die Rechnung noch am selben Tag. Schnell gestellte, lückenlos belegte Rechnungen werden nachweislich schneller bezahlt und lassen sich im Streitfall belegen.

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Der Ablauf in der Praxis: von der Erinnerung zum Titel

„Drei Mahnungen" sind ein Mythos – im Gesetz steht davon nichts. Eine Mahnung genügt, danach kannst du direkt gerichtlich vorgehen. Trotzdem hat sich ein Ablauf bewährt, der die Kundenbeziehung nicht sofort verbrennt:

  1. Tag 1 nach Fälligkeit – freundliche Zahlungserinnerung. Kurz, sachlich, mit Rechnungsnummer, Betrag und neuem Datum. Oft ist die Rechnung schlicht untergegangen.
  2. Nach 7–10 Tagen – erste Mahnung mit Frist. Konkretes Datum statt „umgehend", ab hier Verzugszinsen und ggf. die 40-€-Pauschale ausweisen.
  3. Nach weiteren 10–14 Tagen – letzte Mahnung. Klare Ankündigung: gerichtliches Mahnverfahren nach Fristablauf. Am besten nachweisbar zustellen (Einwurf-Einschreiben oder Bote).
  4. Danach – Mahnbescheid beantragen. Kein Anwaltszwang, online über online-mahnantrag.de beim zentralen Mahngericht deines Bundeslandes.

Jede Mahnung sollte enthalten: Rechnungsnummer und -datum, Leistungszeitraum und Baustelle, offener Betrag, bisher gezahlte Beträge, ein konkretes Fristdatum, die Zinsen mit Angabe des Zeitraums – und die Ankündigung des nächsten Schritts. Wichtig ist der Zugangsnachweis: Wer nur „ich hab da mal eine E-Mail geschrieben" vorweisen kann, steht vor Gericht schlecht da.

Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf, Fristen, Kosten

Das Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ist ein reines Formularverfahren – das Gericht prüft nicht, ob deine Forderung berechtigt ist. Es geht schnell und ist günstig, funktioniert aber nur, wenn du einen bezifferten Geldbetrag geltend machst.

SchrittFristWas passiert
Mahnbescheid beantragenGerichtskosten vorschießen, Zustellung an den Kunden
Widerspruch des Kunden2 Wochen ab ZustellungOhne Begründung möglich → Sache geht ins normale Klageverfahren
Vollstreckungsbescheid beantrageninnerhalb von 6 MonatenSonst wird der Mahnbescheid wirkungslos (§ 701 ZPO)
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid2 WochenOhne Einspruch: vollstreckbarer Titel – 30 Jahre gültig (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Die Gerichtskosten sind eine 0,5-Gebühr nach dem GKG, mindestens 36 €. Grobe Orientierung: bis 1.000 € Streitwert 36 €, bis 2.000 € rund 49 €, bis 5.000 € rund 80 €, bis 10.000 € rund 133 €. Zinsen, Mahnkosten und die 40-€-Pauschale trägst du direkt im Antrag als Nebenforderungen ein – genau das wird am häufigsten vergessen.

Der zweite große Nutzen: Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Deine Werklohnforderung verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus 2023 ist also am 31.12.2026 weg. Wer alte Außenstände hat, sollte spätestens im November prüfen, was noch offen ist – ein im Dezember eingereichter Mahnbescheid rettet die Forderung.

Vorbeugen ist billiger: drei Hebel für Handwerksbetriebe

1. Abschlagszahlungen statt Vorleistung. Nach § 632a BGB kannst du Abschläge in Höhe des Werts der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Wer erst nach acht Wochen die erste Rechnung stellt, finanziert die Baustelle des Kunden – und merkt Zahlungsprobleme viel zu spät.

2. Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB. Bei Bau- und Werkverträgen kannst du jederzeit Sicherheit für die vereinbarte, noch nicht gezahlte Vergütung verlangen – zuzüglich 10 % für Nebenforderungen. Stellt der Kunde sie nach angemessener Frist nicht, darfst du die Arbeit einstellen oder kündigen. Der Anspruch ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Ausnahme: Er gilt nicht beim Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), beim Bauträgervertrag und gegenüber der öffentlichen Hand – für einzelne Gewerke bei Privatkunden aber sehr wohl.

3. Dokumentation, die den Streit überflüssig macht. Die meisten Kunden zahlen nicht deshalb nicht, weil sie kein Geld haben, sondern weil sie den Betrag bestreiten: „So viele Stunden waren das nie." Wer Stunden, Material und Baustellenfotos sauber am Auftrag hängen hat, hat diese Diskussion in zwei Minuten beendet. Und wenn es doch zum Mahnbescheid kommt und der Kunde Widerspruch einlegt, entscheidet im Klageverfahren genau diese Doku.

Häufige Fragen

Muss ich wirklich dreimal mahnen, bevor ich klagen kann?
Nein. Das ist eine reine Gewohnheit. Nach § 286 BGB genügt eine Mahnung – und ist der Kunde durch ein Zahlungsdatum oder die 30-Tage-Regel bereits in Verzug, brauchst du streng genommen gar keine. Der Zustellung eines Mahnbescheids steht die Mahnung ohnehin gleich.
Darf ich 15 € Mahngebühr auf die zweite Mahnung schreiben?
Besser nicht. Ersatzfähig sind nur die tatsächlichen Sachkosten der Mahnung – Druck, Kuvert, Porto. Personal- und Verwaltungsaufwand gehört nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht dazu (u. a. BGH VIII ZR 95/18). Realistisch sind 2,50 € bis 5 € pro Papiermahnung. Der Hebel liegt bei den Zinsen und der 40-€-Pauschale, nicht bei der Mahngebühr.
Der Kunde meldet plötzlich Mängel, um nicht zu zahlen. Was gilt?
Bei berechtigten Mängeln darf er die Zahlung teilweise zurückhalten – nach der Abnahme in der Regel in Höhe des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB). In dieser Höhe kommt er dann nicht in Verzug. Reagiere deshalb immer schriftlich auf die Mängelrüge und biete einen Termin an, statt die Behauptung zu ignorieren. Mehr dazu im Ratgeber zur Gewährleistung.
Inkassobüro oder Mahnbescheid – was ist sinnvoller?
Bei einer klar belegten Forderung ist der Mahnbescheid meist der direktere und günstigere Weg zum vollstreckbaren Titel; Inkassokosten sind zwar grundsätzlich Verzugsschaden, aber der Höhe nach begrenzt und bei zahlungsunfähigen Schuldnern verlorenes Geld. Ist der Kunde dagegen nur schwer erreichbar oder geht es um viele Kleinforderungen, kann ein Dienstleister Arbeit abnehmen.
Wann verjährt meine Handwerkerrechnung?
Nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und dir der Schuldner bekannt war (§§ 195, 199 BGB). Eine 2023 fällig gewordene Forderung verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026. Ein rechtzeitig zugestellter Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Zinssätze ändern sich halbjährlich, und ob Verzug eingetreten ist, hängt vom konkreten Vertrag, der Abnahme und dem Zugang deiner Rechnung ab. Alle Zinsangaben beziehen sich auf den Basiszinssatz von 1,52 % (Stand: 1. Juli 2026, nächste Anpassung 1. Januar 2027). Im Zweifel lass dich anwaltlich beraten.